Wählen Sie Ihr präferiertes Modul und ermitteln Sie in wenigen Minuten Ihre persönliche Kostenaufstellung.
Wichtig: Bei Interesse an mehreren Gewerken muss jedes Modul einzeln gewählt und die Konfiguratoren nacheinander ausgefüllt werden. Profitieren Sie von tieferen Beratungskosten (s. Nutzungsbedingungen) bei der Auswahl von mehreren Gewerken!
Abwicklung und Beratungspreise
Mit der Bestellung (Klick auf „Kostenpflichtige Beratung bestellen“) bestätigt der Nutzer des Konfigurators die kostenpflichtige Beratungsdienstleistung durch die Berater von home2050. Diese erfolgt basierend auf den konfigurierten Modulen (Photovoltaik, Heizungsersatz und E-Ladestation). Die Preise für die Beratung umfassen eine Begehung vor Ort sowie den unabhängigen Offertvergleich für die gewählten Module (Photovoltaik, Heizungsersatz und E-Ladestation).
Die Beratungspreise gestalten sich wie folgt:
Beratungsvarianten | Nettopreise in CHF (exkl. MWSt.) |
Photovoltaikanlage | 350.- |
Heizungsersatz* | 350.- |
E-Ladestation | 350.- |
Photovoltaikanlage und E-Ladestation | 400.- |
Heizungsersatz* und E-Ladestation | 400.- |
Photovoltaikanlage und Heizungsersatz* | 500.- |
Photovoltaikanlage, Heizungsersatz* und E-Ladestation | 550.- |
* Das Angebot für den Heizungsersatz bezieht sich auf Wärmepumpen. Bei einem Heizsystem, welches weniger als 10 Jahre alt ist oder wenn bereits eine Impulsberatung „erneuerbar heizen“ für die angefragte Liegenschaft durchgeführt wurde, fallen zusätzliche Beratungsgebühren von CHF 360.- an.
Die Beratungsgebühren werden nach Abschluss der Beratungsleistungen und dem ausgehändigten Offertvergleich je nach gewähltem Modul (Photovoltaik, Heizungsersatz und E-Ladestation) in Rechnung gestellt, zzgl. MWSt. Die Zahlungsbedingungen sind 30 Tage.
Die Beratungsgebühren sind nicht anrechenbar an eine Umsetzung eines Modules (Photovoltaik, Heizungsersatz und E-Ladestation).
Auswahl mehrere Gewerke:
Bei Interesse an mehreren Gewerken muss jedes Modul einzeln gewählt und die Konfiguratoren nacheinander ausgefüllt werden. Für die korrekte Bearbeitung müssen beim Ausfüllen von den ausgewählten Konfiguratoren stets dieselben Kontaktdaten und insbesondere dieselbe Adresse erfasst werden.
Hinweise zur Beratung
Vertrag und Abrechnung
Mit der Bestellung (Klick auf „Kostenpflichtige Beratung bestellen“) bestätigt der Nutzer des Konfigurators die kostenpflichtige Beratungsdienstleistung durch die Berater von home2050. Dadurch entsteht ein Kaufvertrag zwischen dem Nutzer und der Primeo Energie oder der EBL (Genossenschaft Elektra Baselland).
Die Zuweisung des Vertragspartners (Primeo Energie oder EBL) erfolgt aufgrund des vom Nutzer gewählten Liegenschaftsstandorts für die gewünschten Beratungsdienstleistungen. Die Gemeindeaufteilung ist auf das TNW-Gebiet begrenzt (Ausnahmen werden nach Prüfung gestattet) und gestaltet sich wie folgt:
Primeo Energie
Aesch, Allschwil, Arlesheim, Bärschwil, Basel, Bättwil, Beinwil, Bettingen, Biel-Benken, Binningen, Birsfelden, Blauen, Bottmingen, Bözen, Breitenbach, Bretzwil, Brislach, Büren, Burg im Leimental, Büsserach, Densbüren, Dittingen, Dornach, Duggingen, Ederswiler, Effingen, Erschwil, Ettingen, Etzgen, Fehren, Flüh, Frick, Gempen, Gipf-Oberfrick, Grellingen, Grindel, Herznach, Himmelried, Hochwald, Hofstetten, Hofstetten-Flüh, Ittenthal, Kaisten, Kienberg, Kleinlützel, Laufen, Laufenburg, Lauwil, Liesberg, Lupsingen, Mariastein, Meltingen, Metzerlen, Münchenstein, Muttenz, Nenzlingen, Nuglar-St. Pantaleon, Nunningen, Oberhof, Oberhofen, Oberwil, Pfeffingen, Reinach, Riehen, Rodersdorf, Roggenburg, Röschenz, Schönenbuch, Seewen, Therwil, Wahlen, Witterswil, Wittnau, Zullwil und Zwingen.
EBL
Anwil, Arboldswil, Arisdorf, Asp, Augst, Bennwil, Böckten, Bubendorf, Buckten, Buus, Diegten, Diepflingen, Eiken, Elfingen, Eptingen, Frenkendorf, Füllinsdorf, Gansingen, Gelterkinden, Giebenach, Häfelfingen, Hellikon, Hemmiken, Hersberg, Hölstein, Hornussen, Hottwil, Itingen, Kaiseraugst, Känerkinden, Kilchberg, Lampenberg, Langenbruck, Läufelfingen, Lausen, Liedertswil, Liestal, Magden, Maisprach, Mettau, Möhlin, Mumpf, Münchwilen, Niederdorf, Nusshof, Oberdorf, Obermumpf, Oeschgen, Olsberg, Oltingen, Ormalingen, Pratteln, Ramlinsburg, Reigoldswil, Rheinfelden, Rheinsulz, Rickenbach, Rothenfluh, Rümlingen, Rünenberg, Schupfart, Schwaderloch, Seltisberg, Sissach, Sisseln, Stein, Sulz, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Titterten, Ueken, Waldenburg, Wallbach, Wegenstetten, Wenslingen, Will, Wintersingen, Wittinsburg, Wölflinswil, Zeglingen, Zeihen, Zeiningen, Ziefen, Zunzgen und Zuzgen
Hinweise zur Umsetzung
Bei Annahme der Offerte durch den Nutzer entsteht ein Kauf- und/oder Werkvertrag zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Installateur. Die Betreiber von Home2050 sind nicht Partei des jeweiligen Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Installateur.
Die Betreiber von Home2050 können von den Installateuren Beiträge im Sinne einer Vermittlungsabgeltung erhalten. Die Nutzer verzichten auf eine detaillierte Offenlegung der Vermittlungsabgeltung.